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Bundesteilhabepreis – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Bundesteilhabepreis zeichnet jährlich gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen.

Was wird gefördert?

Der Bundesteilhabepreis zeichnet jährlich gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Der Preis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert und wird an drei Projekte vergeben, die beispielhaft zur Inklusion beitragen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 10.000 €.

Frist und Status

Die Bewerbungsfrist ist jedes Jahr im Februar.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Bundesteilhabepreis

Wer kann Bundesteilhabepreis beantragen?

Einzelpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesteilhabepreis?

Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €.

Bis wann kann man Bundesteilhabepreis beantragen?

Die Bewerbungsfrist ist jedes Jahr im Februar.

Wer ist Fördergeber von Bundesteilhabepreis?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 10.000 €
Förderart
Preis
Förderregion
Bundesweit