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Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das Programm unterstützt die Gleichstellung von Frauen und Männern in verschiedenen Bereichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Frauen und Männer in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu unterstützen. Schwerpunkte sind unter anderem die ökonomische Gleichstellung, Förderung von Erwerbstätigkeit von Frauen, Lohngerechtigkeit, Überwindung von Rollenstereotypen und gleiche Teilhabe in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Förderrichtlinien legen fest, welche Vorhaben und Maßnahmen gefördert werden können.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben

Wer kann Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben beantragen?

Frauen und Männer in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: bmfsfj.

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