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Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Die Förderung unterstützt den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene sowie Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität in der Pflege.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände, Träger vollstationärer Einrichtungen der Pflege.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie beim Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene sowie bei der Umsetzung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zum weiteren und möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene, die Schaffung von neuen Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einzelprojekte, die Änderungen in der Versorgungsstruktur von Pflegebedürftigen erwarten lassen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, je nach Art Ihres Vorhabens maximal zwischen 25000 und 100000 je Projekt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Initiatoren neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Bayern, Träger vollstationärer Einrichtungen der Pflege und Institutionen, die Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege begleiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept für das Vorhaben,Verpflichtungserklärung für Kurzzeitpflegeplätze,Nachweis über den Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen

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Häufige Fragen zu Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften

Wer kann Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Verbände, Träger vollstationärer Einrichtungen der Pflege

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften?

Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 100.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern