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Handwerk Innovativ – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Förderung innovativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Handwerk zur Erschließung neuer Technologien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen bei der Erschließung neuer Technologien für die Handwerkswirtschaft durch innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Gefördert werden Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung zu Themen wie digitale Automatisierung, Vernetzung von Verfahren und Dienstleistungen sowie Integration neuer Technologien in den handwerklichen Leistungserstellungsprozess. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben beträgt, bei hochschulgebundenen Forschungseinrichtungen sogar bis zu 100 Prozent. Die Gesamtausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerksorganisationen mit Sitz in Bayern sowie hochschulgebundene und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Mindestens eine Handwerksorganisation und eine Forschungseinrichtung müssen den Antrag gemeinsam stellen.

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Häufige Fragen zu Handwerk Innovativ

Wer kann Handwerk Innovativ beantragen?

Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Handwerk Innovativ?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Handwerk Innovativ?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern