Handwerk Innovativ – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung innovativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Handwerk zur Erschließung neuer Technologien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerksorganisationen mit Sitz in Bayern sowie hochschulgebundene und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Mindestens eine Handwerksorganisation und eine Forschungseinrichtung müssen den Antrag gemeinsam stellen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Handwerk Innovativ
Wer kann Handwerk Innovativ beantragen?
Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Handwerk Innovativ?
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Handwerk Innovativ?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern