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RIKA Besondere Projekte – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NBank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Förderung von Modellprojekten zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm RIKA unterstützt Projekte, die die Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Pflege verbessern. Es werden Modellprojekte gefördert, die übertragbare Methoden oder Erkenntnisse liefern. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Anträge stellen, sofern sie die erforderliche Eignung und Kompetenz nachweisen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Laufende Antragstellung möglich, mindestens 3 Monate vor Projektbeginn.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Eignung und fachliche sowie administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation und ggf.

der Kooperationspartner.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Nachweise zur Erfüllung der Qualitätsstandards

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu RIKA Besondere Projekte

Wer kann RIKA Besondere Projekte beantragen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei RIKA Besondere Projekte?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man RIKA Besondere Projekte beantragen?

Laufende Antragstellung möglich, mindestens 3 Monate vor Projektbeginn.

Wer ist Fördergeber von RIKA Besondere Projekte?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit