RIKA Besondere Projekte – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Förderung von Modellprojekten zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Frist und Status
Laufende Antragstellung möglich, mindestens 3 Monate vor Projektbeginn.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Eignung und fachliche sowie administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation und ggf.
der Kooperationspartner.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Nachweise zur Erfüllung der Qualitätsstandards
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu RIKA Besondere Projekte
Wer kann RIKA Besondere Projekte beantragen?
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei RIKA Besondere Projekte?
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man RIKA Besondere Projekte beantragen?
Laufende Antragstellung möglich, mindestens 3 Monate vor Projektbeginn.
Wer ist Fördergeber von RIKA Besondere Projekte?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit