Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung für Kommunen zur Schaffung von Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte und anerkannte Flüchtlinge.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Zweckverbände sowie Landkreise und Bezirke, sofern der Wohnraum für Bedienstete oder zur Gewinnung von Bediensteten bestimmt ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Eigentümer des zu fördernden Mietwohnraums, nachweislicher Mietwohnungsbedarf, Einhaltung von Wohnstandards und Barrierefreiheit, Belegungsbindung für einkommensschwache Haushalte.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP
Wer kann Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP beantragen?
Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP?
Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Wer ist Fördergeber von Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Bayern