VeröffentlichtSonstiges

Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Programm regelt die Erlaubnispflicht für Einrichtungen, die Minderjährige betreuen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen zur Betreuung von Minderjährigen.

Was wird gefördert?

In Brandenburg gibt es derzeit in fast 2.000 Einrichtungen und Einrichtungsteilen rund 12.000 genehmigte Plätze im Zuständigkeitsbereich der Einrichtungsaufsicht. Für den Betrieb einer Einrichtung bedarf der Einrichtungsträger einer Betriebserlaubnis durch die Einrichtungsaufsicht im Jugendministerium (MBJS). Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Voraussetzungen

Der Träger einer Einrichtung benötigt eine Betriebserlaubnis, die erteilt wird, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen

Wer kann Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen beantragen?

Einrichtungen zur Betreuung von Minderjährigen

Wer ist Fördergeber von Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg