Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Programm regelt die Erlaubnispflicht für Einrichtungen, die Minderjährige betreuen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen zur Betreuung von Minderjährigen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Voraussetzungen
Der Träger einer Einrichtung benötigt eine Betriebserlaubnis, die erteilt wird, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen
Wer kann Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen beantragen?
Einrichtungen zur Betreuung von Minderjährigen
Wer ist Fördergeber von Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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