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Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das Programm fördert Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Bauprogramms des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe werden Zuwendungen für Baumaßnahmen gewährt. Dies umfasst den Bau, den Erwerb, die Einrichtungen und die Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen. Die Fördervoraussetzungen und das Antragsverfahren sind in den Anlagen zu finden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Voraussetzungen

Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe

Wer kann Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe beantragen?

Anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe

Wer ist Fördergeber von Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: bmfsfj.

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