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Vormerkstelle des Landes Brandenburg – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Die Vormerkstelle informiert Soldatinnen und Soldaten auf Zeit über die Möglichkeiten der Eingliederung in den öffentlichen Dienst.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Soldatinnen und Soldaten auf Zeit.

Was wird gefördert?

Die Vormerkstelle des Landes Brandenburg informiert Soldatinnen und Soldaten auf Zeit über die Möglichkeiten der Eingliederung in den öffentlichen Dienst. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die einen Anspruch auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein nach § 13 Soldatenversorgungsgesetz haben, können auf vorbehaltene Stellen vermittelt werden. Voraussetzung ist, sie müssen zunächst eine Ausbildung absolvieren. Um sich auf vorbehaltene Stellen zu bewerben, müssen sie in der Vormerkstelle Brandenburg registriert sein. Bundeswehrsoldaten mit einer mindestens zwölfjährigen Verpflichtungszeit können sich bei der Vormerkstelle Brandenburg bewerben.

Frist und Status

Die Bewerbung sollte spätestens ein Jahr vor dem angestrebten Einstellungstermin erfolgen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

Voraussetzungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit müssen eine Ausbildung absolvieren und in der Vormerkstelle registriert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • formloses Anschreiben,tabellarischer Lebenslauf,Kopie des letzten Schulabschlusszeugnisses,ausgefülltes Bewerbungsformular,Zulassungs- oder Eingliederungsschein,Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte

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Häufige Fragen zu Vormerkstelle des Landes Brandenburg

Wer kann Vormerkstelle des Landes Brandenburg beantragen?

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Bis wann kann man Vormerkstelle des Landes Brandenburg beantragen?

Die Bewerbung sollte spätestens ein Jahr vor dem angestrebten Einstellungstermin erfolgen.

Wer ist Fördergeber von Vormerkstelle des Landes Brandenburg?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.

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