Bürgschaften der LfA – Förderung in Bayern
Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Die LfA Förderbank Bayern bietet Bürgschaften zur Entlastung von Kreditrisiken für Unternehmen und Existenzgründer an.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von höchstens EUR 500 Millionen sowie natürliche Personen, die eine Voll- oder Nebenerwerbsexistenz gründen, ein Unternehmen übernehmen oder sich tätig beteiligen, mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgschaften der LfA zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgschaften der LfA
Wer kann Bürgschaften der LfA beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften der LfA?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Bürgschaften der LfA?
Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Bayern