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Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit der „Digitalen Automatischen Kupplung“ (DAK) im Betrieb des Schienengüterverkehrs (SGV). Die Förderung erfolgt in folgenden Förderlinien: Förderlinie 1 (FL1) – DAK-Pionierzüge, Förderlinie 2 (FL2) – Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI), Förderlinie 3 (FL3) – Studien. Mitfinanziert werden insbesondere Maßnahmen wie die Aus- und Umrüstung einzelner Pionierzüge mit dem DAK-Basispaket, die Erprobung der Funktionstüchtigkeit der DAK bis zum und im kommerziellen Betrieb sowie Forschung zu technischen und wirtschaftlichen Fragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Voraussetzungen

Erforderliche Qualifikationen und Kapazitäten zur erfolgreichen Bearbeitung des Projekts, erhebliches Bundesinteresse, Nachweis der Trassenkilometer in Deutschland, Projektbeginn nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids, gesicherte Gesamtfinanzierung, schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)

Wer kann Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) beantragen?

juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)?

Fördergeber ist Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2030
Förderregion
Bundesweit