Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Voraussetzungen
Erforderliche Qualifikationen und Kapazitäten zur erfolgreichen Bearbeitung des Projekts, erhebliches Bundesinteresse, Nachweis der Trassenkilometer in Deutschland, Projektbeginn nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids, gesicherte Gesamtfinanzierung, schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)
Wer kann Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) beantragen?
juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)?
Fördergeber ist Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2030
- Förderregion
- Bundesweit