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Förderung von Pro-Aktiv-Centren – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NBank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Förderung von Beratungsstellen zur individuellen Einzelfallhilfe für junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt den Betrieb von Pro-Aktiv-Centren, die individuelle Einzelfallhilfe für junge Menschen in problematischen Lebenslagen anbieten. Ziel ist die soziale Stabilisierung und die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben, wobei die Bewilligungszeit 22 Monate beträgt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Förderfähig sind Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie eine Restkostenpauschale von 40 % der förderfähigen Personalausgaben.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Pro-Aktiv-Centren

Wer kann Förderung von Pro-Aktiv-Centren beantragen?

junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Pro-Aktiv-Centren?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Pro-Aktiv-Centren beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Pro-Aktiv-Centren?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit