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Wärmeschutz im Wohngebäudebestand – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Bremen unterstützt Sie mit Zuschüssen für Wärmeschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Bremen unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie Wärmeschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden durchführen. Sie können die Förderung für Vorhaben an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen (auch bei Umnutzung von Gewerbegebäuden zu Wohngebäuden), sowie an Eigentumswohnungen bekommen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und vom Umfang der Maßnahme ab. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500 inklusive Mehrwertsteuer. Ihren Antrag richten Sie an die Bremer Modernisieren – BreMo GbR oder die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 2.500 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäude-/Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte.

Das Gebäude muss im Land Bremen stehen und maximal 12 Wohneinheiten aufweisen.

Der Bauantrag muss vor dem 1.1.1995 gestellt worden sein.

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Häufige Fragen zu Wärmeschutz im Wohngebäudebestand

Wer kann Wärmeschutz im Wohngebäudebestand beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Wärmeschutz im Wohngebäudebestand?

Förderbetrag: ab 2.500 €.

Wer ist Fördergeber von Wärmeschutz im Wohngebäudebestand?

Fördergeber ist Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen