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Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt waldbauliche Maßnahmen mit finanziellen Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert Sie bei der Bewirtschaftung Ihres Waldes, um gesunde und klimastabile Mischwälder zu schaffen oder zu erhalten. Unterstützt werden Maßnahmen, die im Interesse der Allgemeinheit liegen. Sie erhalten Zuschüsse für die Begründung von Waldbeständen durch Pflanzung oder Saat. Eine Förderung erhalten Sie für: die Erstaufforstung neuer Flächen, die Wiederaufforstung nach Schäden, die Verjüngung alter Bestände, die Pflege junger Bestände, Maßnahmen zur natürlichen Verjüngung, etwa durch Zäune. Zusätzlich werden Investitionen in den Waldschutz, wie die Aufarbeitung von Schadholz (beispielsweise bei Borkenkäferbefall) oder die Vorbeugung von Waldbränden, unterstützt. Maßnahmen zur Bodenpflege, wie die Bodenschutzkalkung oder bodenschonende Holzbringung mit Seilbahnen oder Pferden, werden ebenfalls bezuschusst. Wichtig ist, dass Ihr Vorhaben forstfachlich notwendig ist und Sie standortheimische, klimarobuste Baumarten verwenden. Die Förderung erfolgt meist als Festbetrag (Pauschale pro Stück/Hektar), in bestimmten Fällen (zum Beispiel Waldbrandprävention) als Anteilfinanzierung. Beachten Sie, dass Sie Pflanzen und Material erst nach Erhalt des Bescheids bestellen sollten, um den vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht zu verletzen (Ausnahme: Fachplan liegt vor). Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist nur eingeschränkt möglich.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 700 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG), Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Flächen, auf denen Wald neu begründet werden soll, sowie Trägerinnen und Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronischer Antrag via iBALIS (erfordert Betriebsnummer und PIN),Forstbetriebsgutachten oder fachliche Stellungnahmen (bei bestimmten Vorhaben),Nachweise über Ausgaben (Rechnungen) bei Anteilfinanzierung,Lieferscheine für Pflanzen/Saatgut (Herkunftsnachweis),Einverständniserklärung des Eigentümers (falls Antragsteller nur Bewirtschafter ist)

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Häufige Fragen zu Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025)

Wer kann Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025)?

Förderbetrag: ab 700 €.

Bis wann kann man Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2027.

Wer ist Fördergeber von Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 700 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
1. Dezember 2027
Förderregion
Bayern