Gute Nachbarschaft - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Förderung innovativer Projekte zur Stärkung der Integration und Teilhabe in der Stadtentwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts mit nicht wirtschaftlichem Zweck, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisationen und Kammern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 180.000 €.
Frist und Status
Bitte beachten Sie die Stichtagsregelung.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
Voraussetzungen
Fördervoraussetzung für Projekte ist, dass ehrenamtliche oder professionelle Strukturen der Gemeinwesenarbeit oder des Quartiersmanagements bereits etabliert sind.
Erforderliche Unterlagen
- finanzieller Antrag auf Förderung,inhaltliche Projektdarstellung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gute Nachbarschaft - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
Wer kann Gute Nachbarschaft - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement beantragen?
juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts mit nicht wirtschaftlichem Zweck, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisationen und Kammern
Wie hoch ist die Förderung bei Gute Nachbarschaft - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement?
Förderbetrag: 10.000 € – 180.000 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Gute Nachbarschaft - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement beantragen?
Bitte beachten Sie die Stichtagsregelung.
Wer ist Fördergeber von Gute Nachbarschaft - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement?
Fördergeber ist Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 180.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit