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Kinder- und Jugendplan des Bundes – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert die Kinder- und Jugendhilfe von überregionaler Bedeutung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: junge Menschen und Familien.

Was wird gefördert?

Das Bundesjugendministerium regt als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe an und fördert diese, wenn sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Die Förderung aus dem KJP unterstützt die Leistungen und die Wahrnehmung anderer Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien nach § 2 SGB VIII und schafft Anregungen durch Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kinder- und Jugendplan des Bundes

Wer kann Kinder- und Jugendplan des Bundes beantragen?

junge Menschen und Familien

Wer ist Fördergeber von Kinder- und Jugendplan des Bundes?

Fördergeber ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: bmfsfj.

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