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Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz im ländlichen Raum bei Investitionen, die den Endenergieverbrauch in Ihren Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken. Das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ basiert auf den Maßgaben der Bayerischen Regionalförderung (BRF) beziehungsweise der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionen: technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung, Anschaffung beziehungsweise Herstellung von Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung), Sanierung von Gebäuden einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung, Neubau von Gebäuden einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Kühl-Raumluft und Heizungstechnik sowie der Warmwasserversorgung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 5 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie die Reduzierung des Endenergieverbrauchs um mindestens 15 Prozent.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen,schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Wer kann Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“?

Förderquote: 5 %.

Bis wann kann man Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
5 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern