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Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesbildungsministerium

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das Bundesbildungsministerium fördert wissenschaftliche Forschung zur digitalen Lehrkräftebildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungsprojekte im Bereich digitale Lehrkräftebildung.

Was wird gefördert?

Die Förderung soll zu einer bundesweiten, evidenzbasierten Qualitätsentwicklung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative 'Digitales Lehren und Lernen' als Bestandteil des DigitalPakt 2.0 beitragen. Auf Grundlage der unten veröffentlichten Rahmenbekanntmachung beabsichtigt das Bundesbildungsministerium, Forschungsprojekte in sechs Modulen zu fördern. Projektskizzen können erst nach Veröffentlichung des jeweiligen Förderaufrufs eingereicht werden.

Frist und Status

Projektskizzen können erst nach Veröffentlichung des jeweiligen Förderaufrufs eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesbildungsministerium.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen

Wer kann Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen beantragen?

Forschungsprojekte im Bereich digitale Lehrkräftebildung

Bis wann kann man Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen beantragen?

Projektskizzen können erst nach Veröffentlichung des jeweiligen Förderaufrufs eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen?

Fördergeber ist Bundesbildungsministerium. Quelle: bmfsfj.

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