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Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesfamilienministerium

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Förderung der Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft im Bereich Gewaltschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: nichtstaatliche Organisationen, Zivilgesellschaft.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention im Rahmen der Gleichstellungspolitik zielen darauf ab, den Schutz von Frauen und Männern vor Gewalt sowie die Bekämpfung des Menschenhandels zu fördern. Deutschland hat sich mit der Istanbul-Konvention verpflichtet, entsprechende politische Maßnahmen zu ergreifen. Die Förderrichtlinien legen fest, welche Vorhaben und Maßnahmen gefördert werden können.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesfamilienministerium.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention

Wer kann Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention beantragen?

nichtstaatliche Organisationen, Zivilgesellschaft

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention?

Fördergeber ist Bundesfamilienministerium. Quelle: bmfsfj.

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