Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesfamilienministerium
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung der Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft im Bereich Gewaltschutz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: nichtstaatliche Organisationen, Zivilgesellschaft.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesfamilienministerium.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention
Wer kann Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention beantragen?
nichtstaatliche Organisationen, Zivilgesellschaft
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention?
Fördergeber ist Bundesfamilienministerium. Quelle: bmfsfj.
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