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Wissenschaftskommunikation – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das BMFTR fördert Wissenschaftskommunikation zur Stärkung der Demokratie und zur Verbesserung des Austauschs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Kommunikatoren.

Was wird gefördert?

Die Förderung von Wissenschaftskommunikation ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben. Sie zielt darauf ab, den Dialog zwischen Bevölkerung, Wissenschaft und Politik zu fördern und die Bürgerinnen und Bürger über wissenschaftliche Erkenntnisse zu informieren. Das BMFTR unterstützt verschiedene Projekte und Initiativen, die den Austausch zwischen Forschung und Gesellschaft stärken und die Bedeutung von Wissenschaftskommunikation in der Forschungsförderung verankern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Wissenschaftskommunikation

Wer kann Wissenschaftskommunikation beantragen?

Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Kommunikatoren

Wer ist Fördergeber von Wissenschaftskommunikation?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: bmbf.

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