IKK - Nachhaltige Mobilität – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Darlehen für Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Frist und Status
Anträge können bis zu 12 Monate nach Zusage gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Voraussetzungen
Investitionen in klimafreundliche Mobilität, Einhaltung technischer Mindestanforderungen, Übereinstimmung mit den umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen in Deutschland.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise zur Einhaltung der technischen Anforderungen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IKK - Nachhaltige Mobilität
Wer kann IKK - Nachhaltige Mobilität beantragen?
kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei IKK - Nachhaltige Mobilität?
Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man IKK - Nachhaltige Mobilität beantragen?
Anträge können bis zu 12 Monate nach Zusage gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von IKK - Nachhaltige Mobilität?
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit