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Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen im Bereich Gütertransport beim Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich Gütertransport.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen zum Aufbau einer nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Straßengüterverkehr (E-Gütertransportfahrzeug) im Rahmen separater Aufrufe. Unternehmen im Bereich Gütertransport erhalten Förderung für Anschaffung, Aufbau, Installation, Modernisierung oder Erweiterung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei der Fördersatz 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird der Fördersatz um 10 Prozent erhöht. Der Zuschusshöchstbetrag je Ladepunkt variiert je nach Ladeleistung und beträgt maximal 100.000 Euro pro Ladepunkt. Die gesamte Zuschusssumme pro Antrag ist auf maximal 250.000 Euro begrenzt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.

Frist und Status

Anträge sind zu den in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Terminen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.

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Häufige Fragen zu Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern

Wer kann Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern beantragen?

Unternehmen im Bereich Gütertransport

Wie hoch ist die Förderung bei Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern?

Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern beantragen?

Anträge sind zu den in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Terminen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 250.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern