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Bundesaltenplan – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Förderung von Projekten zur Unterstützung älterer Menschen in ihrem selbstständigen Leben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ältere Menschen, Projektträger.

Was wird gefördert?

Mit diesen Richtlinien fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Projektträger, die dazu beitragen, ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft zu unterstützen. Grundlegende und bedeutende Anliegen sind dabei die Gewährleistung von Schutz und Hilfe im Alter, die aktive Partizipation und Aktivierung der Potenziale von älteren Menschen sowie die Unterstützung von behinderten älteren Menschen für ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. In der Richtlinie für den Bundesaltenplan ist festgelegt, welche Vorhaben und Maßnahmen von seniorenpolitisch engagierten Akteurinnen und Akteuren vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert werden können.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bundesaltenplan

Wer kann Bundesaltenplan beantragen?

Ältere Menschen, Projektträger

Wer ist Fördergeber von Bundesaltenplan?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: bmfsfj.

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