VeröffentlichtZuschuss

Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für Investitionen in die öffentliche Tourismusinfrastruktur in Bayern, vorrangig im ländlichen Raum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kommunale Körperschaft bei Investitionsvorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur vorrangig im ländlichen Raum. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: nicht einnahmeschaffende Maßnahmen an oder von Basiseinrichtungen wie Errichtung, Erweiterung, Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Kurparks, Kur- beziehungsweise Wanderwegen einschließlich unentgeltlichen Rastplätzen in anerkannten Kur- und Erholungsorten in Bayern, unentgeltlichen Tourismusämtern und touristischen Informationszentren sowie entsprechende Erschließungsmaßnahmen; die Anschaffung von Loipenspur- und Wegepflegegeräten sowie Maßnahmen zur Besucherstromlenkung sind ebenfalls förderfähig, einnahmeschaffende Maßnahmen an oder von Basiseinrichtungen wie Errichtung, Erweiterung, Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen, Veranstaltungszentren, Sole- und Heilwasserleitungen und auch Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Häusern des Gasts, Kurmittel- und Kurhäusern sowie Hallen- oder Thermalbädern ausschließlich für den nicht medizinischen Bereich, Maßnahmen, die der deutlichen und nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz von touristischen Infrastruktureinrichtungen dienen, ohne dass dadurch der touristische Nutzen gesteigert werden muss. In Ausnahmefällen werden Sie auch bei sonstigen Infrastrukturmaßnahmen unterstützt, wenn diese für den Tourismus in Bayern von außerordentlicher Bedeutung und nicht nach anderen Förderprogrammen förderfähig sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antrag bitte bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.

Das Vorhaben muss den Anforderungen des Umweltschutzes, der Raumordnung und Landesplanung entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Kosten-Nutzen-Analyse (bei einnahmeschaffenden Vorhaben)

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Wer kann Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)?

Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) beantragen?

Antrag bitte bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern