Forschungsprogramm Kommunikationssysteme – Souverän. Digital. Vernetzt. – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Zuschüsse für Forschung im Bereich Kommunikationssysteme, insbesondere zur Entwicklung von 6G und neuen Vernetzungstechnologien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027. Antragsfristen: jeweils 31.03, 30.06., 30.09., 31.12. eines Jahres, zuletzt zum 31.03.2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss wissenschaftliche Kompetenzen und Exzellenz fördern, den Stand der Technik weiterentwickeln und mit hohem Risiko verbunden sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Forschungsprogramm Kommunikationssysteme – Souverän. Digital. Vernetzt.
Wer kann Forschungsprogramm Kommunikationssysteme – Souverän. Digital. Vernetzt. beantragen?
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Forschungsprogramm Kommunikationssysteme – Souverän. Digital. Vernetzt.?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Forschungsprogramm Kommunikationssysteme – Souverän. Digital. Vernetzt. beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027. Antragsfristen: jeweils 31.03, 30.06., 30.09., 31.12. eines Jahres, zuletzt zum 31.03.2027
Wer ist Fördergeber von Forschungsprogramm Kommunikationssysteme – Souverän. Digital. Vernetzt.?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. März 2027
- Förderregion
- Bundesweit