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Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: BMBFSFJ

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Förderprogramm zur Unterstützung von Projekten in der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Organisationen in der Kinder- und Jugendbildung sowie der Jugendarbeit.

Was wird gefördert?

Das Sonderprogramm des BMBFSFJ zielt darauf ab, die Bildung und die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Es unterstützt Projekte, die sich mit der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen befassen und deren Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen stärken.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: BMBFSFJ.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit

Wer kann Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit beantragen?

Organisationen in der Kinder- und Jugendbildung sowie der Jugendarbeit

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit?

Fördergeber ist BMBFSFJ. Quelle: bmfsfj.

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