Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: BMBFSFJ
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung von Projekten in der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Organisationen in der Kinder- und Jugendbildung sowie der Jugendarbeit.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: BMBFSFJ.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Wer kann Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit beantragen?
Organisationen in der Kinder- und Jugendbildung sowie der Jugendarbeit
Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit?
Fördergeber ist BMBFSFJ. Quelle: bmfsfj.
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