Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Filmproduktionsunternehmen in Berlin oder Brandenburg können unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder ein Aval zur Zwischenfinanzierung von Film- und TV-Projekten beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Produktionsunternehmen mit Sitz in Brandenburg oder Berlin.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 3.750.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Investitionsbank Berlin (IBB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen mit Sitz in Brandenburg oder Berlin, deutsche Produktionsgesellschaften, die einen wesentlichen Teil ihres Projektes in der Medienregion Berlin-Brandenburg realisieren.
Erforderliche Unterlagen
- Jahresabschluss,Bonitäts- und Risikoanalyse
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
Wer kann Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen beantragen?
Produktionsunternehmen mit Sitz in Brandenburg oder Berlin
Wie hoch ist die Förderung bei Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen?
Förderbetrag: 100.000 € – 3.750.000 €.
Wer ist Fördergeber von Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen?
Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 3.750.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Brandenburg