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Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Darlehen zur Verbesserung der kommunalen Wohnraumversorgung für Flüchtlinge.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Rheinland-Pfalz und der damit verbundenen Nachfrage nach Wohnraum soll mit diesem Programm die Wohnraumversorgung durch Gebietskörperschaften für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Rheinland-Pfalz nachhaltig verbessert werden. Das Festzinsdarlehen, welches in maximal 2 Teilbeträgen abgerufen werden kann, erfolgt zu Kommunalkreditkonditionen der ISB. Der Zinssatz beträgt 0 % p.a. für die ersten 3 Jahre der Laufzeit. Die Zinsbindung beträgt maximal 10 Jahre und die Rückzahlung des Darlehens kann ratierlich oder endfällig erfolgen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 0 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.

Die Kreditmittel dürfen nicht für Umschuldungen von Krediten verwendet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Vorhabensbeschreibung

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Häufige Fragen zu Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen

Wer kann Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen beantragen?

Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen?

Förderquote: 0 %.

Wer ist Fördergeber von Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen?

Fördergeber ist Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Quelle: isb.

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Auf einen Blick

Förderquote
0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Rheinland-Pfalz