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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr sowie zur Erforschung innovativer Luftfahrttechnologien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Flugplatzbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen, Kommunalverbände, eingetragene Vereine.

Was wird gefördert?

Flugplatzbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Kommunen können Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes im Luftverkehr und zur Erforschung innovativer Luftfahrttechnologien erhalten. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen für den Luftverkehr, Flugplatzbetriebsflächen, Flugplatzhochbauten und innovative Produkte in der Luftfahrt. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Der Flugplatz darf ausschließlich nicht gewerblicher allgemeiner Luftfahrt dienen oder erfüllt alle Voraussetzungen für die Freistellung einer Investitionsbeihilfe.

Die Maßnahmen müssen verkehrs- oder regionalpolitische Bedeutung haben und mit der zuständigen Bewilligungsbehörde abgestimmt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Kooperationsvereinbarung (bei Verbundprojekten),Planunterlagen,Gutachten

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Häufige Fragen zu Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr

Wer kann Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr beantragen?

Flugplatzbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen, Kommunalverbände, eingetragene Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Bundesweit

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