Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr sowie zur Erforschung innovativer Luftfahrttechnologien.
Antragsberechtigt sind: Flugplatzbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen, Kommunalverbände, eingetragene Vereine.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Flugplatz darf ausschließlich nicht gewerblicher allgemeiner Luftfahrt dienen oder erfüllt alle Voraussetzungen für die Freistellung einer Investitionsbeihilfe.
Die Maßnahmen müssen verkehrs- oder regionalpolitische Bedeutung haben und mit der zuständigen Bewilligungsbehörde abgestimmt sein.
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Jetzt Projekt prüfenFlugplatzbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen, Kommunalverbände, eingetragene Vereine
Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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