Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für innovative Projekte im Bereich der Mobilität erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Erhebliches Bundesinteresse, hoher Innovationsgrad, notwendige Qualifikation und Kapazität, Prüfung auf ergänzende EU-Förderung, schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: nrwbank.
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