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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Mobilität – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für innovative Projekte im Bereich der Mobilität erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Automatisierung und digitale Vernetzung. Die Förderung umfasst Bereiche wie autonome Mobilität im öffentlichen Verkehr, Interaktion zwischen Fahrzeugen und Passagieren sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Unternehmen können bis zu 50% der förderfähigen Kosten erhalten, Hochschulen bis zu 100%.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Erhebliches Bundesinteresse, hoher Innovationsgrad, notwendige Qualifikation und Kapazität, Prüfung auf ergänzende EU-Förderung, schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Kooperationsvereinbarung (bei Verbundprojekten)

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Mobilität

Wer kann Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Mobilität beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Mobilität?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Mobilität beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Mobilität?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

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