Zukunftszentren – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie (Solo-)Selbständige.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_zukunftszentren". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zukunftszentren
Wer kann Zukunftszentren beantragen?
Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie (Solo-)Selbständige
Bis wann kann man Zukunftszentren beantragen?
Antragstellung nicht mehr möglich
Wer ist Fördergeber von Zukunftszentren?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Zukunftszentren mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Zukunftszentren zur Gruppe „bmas_zukunftszentren". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- bundesweit