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Zukunftszentren – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie (Solo-)Selbständige.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert die Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte zur Weiterbildung im Betrieb, die auf die Stärkung digitaler Kompetenzen in Unternehmen gerichtet sind. Dazu wurde ein bundesweit flächendeckender Zugang zu Beratungs- und Qualifizierungsleistungen eingerichtet. Im Rahmen des Programms Zukunftszentren stehen Ihnen folgende Einrichtungen als Kompetenz-, Vernetzungs- und Beratungszentren zur Verfügung: 12 Regionale Zukunftszentren, die die unterschiedlichen Herausforderungen und Bedarfe der Regionen im Rahmen der Transformation differenziert in den Blick nehmen und mit passgenauen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten beantworten, insbesondere im Hinblick auf Künstliche Intelligenz (KI) und andere digitale Technologien.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_zukunftszentren". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zukunftszentren zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Zukunftszentren

Wer kann Zukunftszentren beantragen?

Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie (Solo-)Selbständige

Bis wann kann man Zukunftszentren beantragen?

Antragstellung nicht mehr möglich

Wer ist Fördergeber von Zukunftszentren?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zukunftszentren mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zukunftszentren zur Gruppe „bmas_zukunftszentren". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Sonstiges
Förderregion
bundesweit