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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Kooperationsprojekte – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Mittelständische Unternehmen können für Forschungs- und Entwicklungsprojekte eine Förderung aus dem ZIM beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Mittelständische Unternehmen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in einem Kooperationsprojekt Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) planen, können Sie eine Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen. Förderfähig sind Projekte, deren Gegenstand innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Standort. Die Förderung beträgt zwischen 30 Prozent und 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 450.000 Euro je Projekt eines Unternehmens. Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern können einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Forschungseinrichtungen können einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen, maximal 220.000 Euro je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal 2,3 Millionen Euro begrenzt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.300.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen (KMU) sowie nicht wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf amtlichem Vordruck,rechtsverbindliche Unterschrift

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Häufige Fragen zu Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Kooperationsprojekte

Wer kann Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Kooperationsprojekte beantragen?

Mittelständische Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Kooperationsprojekte?

Förderbetrag: bis 2.300.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Kooperationsprojekte beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Kooperationsprojekte?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Kooperationsprojekte mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Kooperationsprojekte zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.300.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit