VeröffentlichtDarlehen, Zuschuss

Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende bauen oder modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung bei der Bereitstellung von klimagerechten Individualwohnheimplätzen, Mehrpersonenwohnheimplätzen und Eltern-Kind-Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende zu sozial verträglichen Mietpreisen. Mit dem ISB -Darlehen Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen erhalten Sie die Förderung für Neubau einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Wohnheimen für Studierende und Auszubildende, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55 BEG), sowie Ausbau, Umbau von Wohnheimen und Umwandlung in Wohnheimen. Mit dem ISB -Darlehen Modernisierung von Studierendenwohnheimen erhalten Sie die Förderung für Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser, zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung beziehungsweise zur Verbessrung der allgemeinen Wohnverhältnisse und zur Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien, die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, Baumaßnahmen für barrierefreies Wohnen, Wohnumfeldmaßnahmen, Instandsetzungsmaßnahmen sowie klimagerechte Modernisierungsmaßnahmen, mit denen der Wohnraum mindestens den Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht. Darüber hinaus können Sie die Förderung auch für den Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an Wohnheimplätzen in bestehenden Studierendenwohnheimen bekommen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen und als Tilgungszuschuss. ISB -Darlehen Bau von Studierendenwohnheimen: Die Höhe des Grunddarlehen beträgt für den 1. Wohnheimplatz in Gemeinden der Fördermietstufen 1 bis 7 zwischen EUR 78.000 und EUR 92.000 und für jeden weiteren Wohnheimplatz für Neubauten in Gemeinden der Fördermietstufen 1 bis 7 zwischen EUR 61.000 und EUR 76.000. Bei Umbau-, Umwandlungs-, Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen erhalten Sie den für Neubauten bestimmten Fördersatz nur anteilig: Für den Ausbau beträgt die Höhe des Darlehens 50 Prozent, für die Umwandlung und den Umbau 70 Prozent, für die Erweiterung 90 Prozent der Fördersätze des Grunddarlehens. Neben dem Grunddarlehen können Sie ein Zusatzdarlehen bekommen für Abrisskosten im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau, für nachgewiesene, standortbedingte Mehrkosten, für den Einbau von Aufzügen, für Bauvorhaben mit einem deutlich nachgewiesenen Anteil an Holz, das aus nachhaltigen Quellen stammt (zertifiziert durch PEFC, FSC oder Umweltzeichen natureplus) und fest im Gebäude verbaut ist (zum Beispiel Hybridbauten, Massivholzgebäude), für die Verwendung von ökologischen Dämmstoffen und für die Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bei Grunddarlehen abhängig von Art der Maßnahme, der jeweiligen Fördermietenstufe sowie der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Grunddarlehens und bei Zusatzdarlehen in allen Fördermietenstufen und unabhängig von der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Zusatzdarlehens. ISB -Darlehen Modernisierung von Studierendenwohnheimen: Die Höhe Darlehens bemisst sich nach der Höhe der Investitionskosten und beträgt höchstens EUR 60.000 und bei der klimagerechten Modernisierung EUR 100.000 je Wohnheimplatz. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000 je Wohnheimplatz. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bis zu 25 Prozent des Darlehens und erhöht sich bei der Erreichung mindestens des Effizienzhausstandards 85 um 10 Prozent, bei der ausschließlichen Verwendung von ökologischen Dämmstoffen oder bei der Erreichung des Effizienzhausstandards 70 um 15 Prozent und bei der Erreichung des Effizienzhausstandards 55 um 20 Prozent des Darlehens. Erwerb von Belegungsrechten: Die Förderung für den Erwerb von Belegungsrechten erhalten Sie nur einmal. Die Höhe des Zuschusses wird nach folgender Formel berechnet: Differenz zwischen der ortsüblichen Vergleichsmiete und der höchstzulässigen Miete mal einem bestimmten Multiplikator mal Wohnfläche. Für die Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für den Bau oder die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen: natürliche und juristische Personen, die ein förderfähiges Bauvorhaben durchführen (Bauherrinnen und Bauherren), für den Erwerb von Belegungsrechten der Verfügungsberechtigte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Am jeweiligen Hochschulstandort liegt ein nachhaltiger Bedarf an Wohnheimplätzen nachvollziehbar vor.

Sie überlassen die geförderten Wohnheimplätze an Studierende und Auszubildende, deren Einkommen die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Bei Bauvorhaben werden Ihre Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs- und Erweiterungsmaßnahmen nur gefördert, wenn die veranschlagten Baukosten mindestens EUR 1.000 pro Quadratmeter Wohnfläche betragen (wesentlicher Bauaufwand).

Bei einem Neubauvorhaben mit mehr als 60 Wohnplätzen führen Sie einen Planungswettbewerb durch.

Sie halten die Mietpreisbindung ein.

Ihre Eigenleistung beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten.

Sie müssen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experte einbeziehen, wenn Sie ein Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz, Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus oder die Verwendung ökologischer Dämmstoffe beantragen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“

Wer kann Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“?

Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen, Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz