Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende bauen oder modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind für den Bau oder die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen: natürliche und juristische Personen, die ein förderfähiges Bauvorhaben durchführen (Bauherrinnen und Bauherren), für den Erwerb von Belegungsrechten der Verfügungsberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Am jeweiligen Hochschulstandort liegt ein nachhaltiger Bedarf an Wohnheimplätzen nachvollziehbar vor.
Sie überlassen die geförderten Wohnheimplätze an Studierende und Auszubildende, deren Einkommen die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Bei Bauvorhaben werden Ihre Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs- und Erweiterungsmaßnahmen nur gefördert, wenn die veranschlagten Baukosten mindestens EUR 1.000 pro Quadratmeter Wohnfläche betragen (wesentlicher Bauaufwand).
Bei einem Neubauvorhaben mit mehr als 60 Wohnplätzen führen Sie einen Planungswettbewerb durch.
Sie halten die Mietpreisbindung ein.
Ihre Eigenleistung beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten.
Sie müssen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experte einbeziehen, wenn Sie ein Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz, Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus oder die Verwendung ökologischer Dämmstoffe beantragen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“
Wer kann Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“?
Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“?
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen, Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz