Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Bau und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bauherren für den Bau oder die Modernisierung von Wohnheimplätzen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“
Wer kann Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“?
Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“?
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen, Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz