VeröffentlichtDarlehen, Zuschuss

Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Bau und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung bei der Bereitstellung von klimagerechten Individualwohnheimplätzen, Mehrpersonenwohnheimplätzen und Eltern-Kind-Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende zu sozial verträglichen Mietpreisen. Mit dem ISB -Darlehen Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen erhalten Sie die Förderung für Neubau einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Wohnheimen für Studierende und Auszubildende, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55 BEG).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bauherren für den Bau oder die Modernisierung von Wohnheimplätzen.

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Häufige Fragen zu Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“

Wer kann Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“?

Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen, Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz