Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Privatpersonen können zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für die Modernisierung ihrer selbst genutzten Wohnungen beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 Absatz 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Einkommensgrenze,Energieeffizienz-Nachweis bei bestimmten Standards
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Wer kann Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum beantragen?
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum?
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz