Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Privatpersonen können zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für die Modernisierung ihrer selbst genutzten Wohnungen beantragen.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 Absatz 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.
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Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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