Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt bezuschusst die erstmalige Errichtung von öffentlichen und kostenfrei nutzbarem WLAN an öffentlich zugänglichen Orten.
Antragsberechtigt sind: Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Stadtwerke, Tourismusverbände, Kultureinrichtungen, Museen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Förderung für die erstmalige Errichtung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs an öffentlich zugänglichen Orten, an denen noch kein vergleichbares WLAN existiert.
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Jetzt Projekt prüfenStädte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Stadtwerke, Tourismusverbände, Kultureinrichtungen, Museen
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mid_sachsen_anhalt.
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