Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Förderung für Unternehmen zur effizienten Nutzung von geistigem Eigentum und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2027. Anträge können fortlaufend bis zu den genannten Terminen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Unternehmen müssen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Zudem müssen sie aktiv in Normungsgremien mitarbeiten oder an Kooperationsprojekten teilnehmen.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 85 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2027. Anträge können fortlaufend bis zu den genannten Terminen gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
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