Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung im Umgang mit queerfeindlichen Vorfällen und Bedrohungslagen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine und Organisationen, die sich mit Demokratie und Toleranz beschäftigen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juli 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Projekte müssen sich mit der Bekämpfung von Extremismus und der Stärkung demokratischer Werte befassen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)
Wer kann Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) beantragen?
Vereine und Organisationen, die sich mit Demokratie und Toleranz beschäftigen.
Wie hoch ist die Förderung bei Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)?
Förderbetrag: bis 150.000 €.
Bis wann kann man Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juli 2026.
Wer ist Fördergeber von Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juli 2026
- Förderregion
- Sachsen