VeröffentlichtZuschuss

Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung im Umgang mit queerfeindlichen Vorfällen und Bedrohungslagen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine und Organisationen, die sich mit Demokratie und Toleranz beschäftigen..

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm 'Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz' unterstützt Projekte, die demokratische Werte stärken und extremistischen Tendenzen entgegenwirken. Es stehen insgesamt 650.000 Euro zur Verfügung, wobei 120.000 Euro für den Förderbereich A und der Rest für den Förderbereich B vorgesehen sind. Die Antragsbewertung erfolgt anhand festgelegter Kriterien.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juli 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Projekte müssen sich mit der Bekämpfung von Extremismus und der Stärkung demokratischer Werte befassen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)

Wer kann Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) beantragen?

Vereine und Organisationen, die sich mit Demokratie und Toleranz beschäftigen.

Wie hoch ist die Förderung bei Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)?

Förderbetrag: bis 150.000 €.

Bis wann kann man Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juli 2026.

Wer ist Fördergeber von Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juli 2026
Förderregion
Sachsen