Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten mit Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 3.000.000 €.
Frist und Status
Antrag mindestens 2 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg, Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg, rechtsfähige Vereine und staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung
Wer kann Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung beantragen?
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung?
Förderbetrag: 500 € – 3.000.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung beantragen?
Antrag mindestens 2 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen.
Wer ist Fördergeber von Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung?
Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 3.000.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg