Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Weiterbildung durchführen oder an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 3.000.000 €.
Frist und Status
Antrag mindestens 2 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind für den Bildungsscheck: Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen), für Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen und Vereinen: Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg sowie Angehörige der Freien Berufe und Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten, rechtsfähige Vereine oder deren Dachvereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg, für das Servicepaket: Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) oder Niederlassung im Land Brandenburg, für den Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten: staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zur Zielgruppe für Ihre Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen und Vereinen gehören Beschäftigte und mitarbeitende Unternehmensinhaberinnen und -inhaber, ehren- und hauptamtlich Tätige in Vereinen sowie Angehörige der Freien Berufe und Einzelunternehmerinnen und -unternehmer.
Für die Maßnahmen im Rahmen des Servicepakets gehören Beschäftigte, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, zu Ihrer Zielgruppe.
Ihr Vorhaben muss eine (besonders) erhebliche arbeitspolitische Bedeutung für das Land Brandenburg haben.
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.
Eine mehrfache Förderung des Bildungsschecks für Beschäftigte, von Weiterbildungsmaßnahmen und dem Servicepaket ist ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung
Wer kann Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung beantragen?
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung?
Förderbetrag: 500 € – 3.000.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung beantragen?
Antrag mindestens 2 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen.
Wer ist Fördergeber von Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung?
Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 3.000.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg