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Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten mit Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Sie bekommen die Förderung für Bildungsschecks für Beschäftigte, Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen, Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen sowie den Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für Bildungschecks 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen EUR 500,00 und EUR 3.000 pro Vorhaben; für Weiterbildungsmaßnahmen maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000; für Vorhaben zur Umsetzung des Servicepakets bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen und bis zu 50 Prozent für große Unternehmen; der Förderbetrag muss zwischen EUR 1.000 und EUR 3 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben liegen; für Maßnahmen zum Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren; die Gesamtausgaben dürfen bis zu EUR 150.000 betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 3.000.000 €.

Frist und Status

Antrag mindestens 2 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg, Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg, rechtsfähige Vereine und staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung

Wer kann Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung beantragen?

Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung?

Förderbetrag: 500 € – 3.000.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung beantragen?

Antrag mindestens 2 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen.

Wer ist Fördergeber von Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung?

Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 3.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg