Verkehrssicherheitsprogramm 2034 – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Verkehrssicherheitsprogramm 2034 fördert Präventionsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg.
Voraussetzungen
Das geplante Projekt darf sich nicht um infrastrukturelle bzw.
bauliche Maßnahmen handeln.
Ein Nutzen für andere Verkehrssicherheitsträger Brandenburgs soll gegeben sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Verkehrssicherheitsprogramm 2034"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Verkehrssicherheitsprogramm 2034
Wer kann Verkehrssicherheitsprogramm 2034 beantragen?
Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Verkehrssicherheitsprogramm 2034?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Verkehrssicherheitsprogramm 2034 beantragen?
Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Wer ist Fördergeber von Verkehrssicherheitsprogramm 2034?
Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg