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Verkehrssicherheitsprogramm 2034 – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Ministerium fördert Präventionsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg hat sich mit dem 2024 neu verabschiedeten Verkehrssicherheitsprogramm der 'Vision Zero' verschrieben und verfolgt das strategische Ziel, die Zahl der Verkehrstoten gegen Null zu reduzieren. Das Programm unterstützt und fördert Präventionsmaßnahmen und Ansätze, die nicht infrastruktureller oder baulicher Natur sind. Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen können finanzielle Zuwendungen beantragen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales.

Voraussetzungen

Das geplante Projekt darf nicht infrastruktureller oder baulicher Natur sein.

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Häufige Fragen zu Verkehrssicherheitsprogramm 2034

Wer kann Verkehrssicherheitsprogramm 2034 beantragen?

Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Verkehrssicherheitsprogramm 2034?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Verkehrssicherheitsprogramm 2034?

Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales. Quelle: mik_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg