Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50 €.
Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Lehrgänge eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (zum Beispiel Handwerkskammern, Landesinnungsverbände, Kreishandwerkerschaften und Handwerksinnungen, Industrie- und Handelskammern), die überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge im Sinne des Berufsbildungsgesetzes beziehungsweise der Handwerksordnung durchführen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie richten die Lehrgänge grundsätzlich an den für die Ausbildungsberufe anerkannten Rahmenlehrplänen des zuständigen Bundesministeriums oder, falls keine vom Bund anerkannten Lehrpläne vorliegen, an geeigneten Lehrplänen der zuständigen Handwerksorganisationen aus.Ihre Lehrgänge sind zeitlich begrenzt.An einem Lehrgang nehmen nicht mehr als 20 Personen teil.Ihre Lehrgangsteilnehmenden haben einen Ausbildungsvertrag nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung mit einem eigenständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg geschlossen.
Falls die Lehrgänge mit Auszubildenden aus KMU nicht kostendeckend durchgeführt werden können, dürfen ausnahmsweise auch Auszubildende aus größeren Unternehmen gefördert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Lehrgangsteilnehmende mit Ausbildungsverträgen mit gemeinnützigen Einrichtungen oder mit Unternehmen der öffentlichen Hand,Schülerinnen und Schüler der einjährigen Berufsfachschulen oder in schulischen, berufsvorbereitenden Bildungsgängen, sowieUmschülerinnen und Umschüler.
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Förderbetrag: bis 50 €. Förderquote: 95 %.
Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Lehrgänge eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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