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Antrag möglichZuschuss

Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen undFinanzierung von Ausgaben einer notwendigen Unterbringung im Zusammenhang mit der Lehrgangsteilnahme. Sie bekommen die Förderung für Lehrgänge und Internatskosten für Auszubildende im 1. bis 4. Ausbildungsjahr in allen Wirtschaftsbereichen (außer Bauberufe und vom Bund geförderte Lehrgänge),1. bis 3. Ausbildungsjahr in handwerklichen und industriellen Bauberufen,2. bis 4. Ausbildungsjahr im Handwerk (vom Bund geförderte Lehrgänge außer den Lehrgängen in den Bauhandwerken). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Zuschüsse werden als Festbetrag je Lehrling und Lehrgangswoche gezahlt. Für bundesseitig geförderte Lehrgänge beträgt der Landeszuschuss bis zu 95 Prozent des Bundeszuschusses, ansonsten bis zu EUR 50,00 je Lehrgangswoche. Der Internatskostenzuschuss beträgt bis zu EUR 30,00 je Lehrgangswoche. Bei Lehrgängen in Splitterberufen kann Ihnen ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor Beginn der überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge per E-Mail oder postalisch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50 €.

Frist und Status

Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Lehrgänge eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (zum Beispiel Handwerkskammern, Landesinnungsverbände, Kreishandwerkerschaften und Handwerksinnungen, Industrie- und Handelskammern), die überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge im Sinne des Berufsbildungsgesetzes beziehungsweise der Handwerksordnung durchführen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie richten die Lehrgänge grundsätzlich an den für die Ausbildungsberufe anerkannten Rahmenlehrplänen des zuständigen Bundesministeriums oder, falls keine vom Bund anerkannten Lehrpläne vorliegen, an geeigneten Lehrplänen der zuständigen Handwerksorganisationen aus.Ihre Lehrgänge sind zeitlich begrenzt.An einem Lehrgang nehmen nicht mehr als 20 Personen teil.Ihre Lehrgangsteilnehmenden haben einen Ausbildungsvertrag nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung mit einem eigenständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg geschlossen.

Falls die Lehrgänge mit Auszubildenden aus KMU nicht kostendeckend durchgeführt werden können, dürfen ausnahmsweise auch Auszubildende aus größeren Unternehmen gefördert werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Lehrgangsteilnehmende mit Ausbildungsverträgen mit gemeinnützigen Einrichtungen oder mit Unternehmen der öffentlichen Hand,Schülerinnen und Schüler der einjährigen Berufsfachschulen oder in schulischen, berufsvorbereitenden Bildungsgängen, sowieUmschülerinnen und Umschüler.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge

Wer kann Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge beantragen?

Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge?

Förderbetrag: bis 50 €. Förderquote: 95 %.

Bis wann kann man Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge beantragen?

Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Lehrgänge eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50 €
Förderquote
95 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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