Stiftung Nord-Süd-Brücken – Förderung in neue Bundesländer und Ostteil Berlins
Fördergeber: Stiftung Nord-Süd-Brücken
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Stiftung fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sowie entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Die einzelnen Förderprogramme haben unterschiedliche Antragsfristen und Förderrichtlinien, die sich auf der Homepage finden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „nord_sued_bruecken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Gefördert werden nur gemeinnützige Vereine aus den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stiftung Nord-Süd-Brücken zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Stiftung Nord-Süd-Brücken
Wer kann Stiftung Nord-Süd-Brücken beantragen?
gemeinnützige Vereine
Bis wann kann man Stiftung Nord-Süd-Brücken beantragen?
Die einzelnen Förderprogramme haben unterschiedliche Antragsfristen und Förderrichtlinien, die sich auf der Homepage finden.
Wer ist Fördergeber von Stiftung Nord-Süd-Brücken?
Fördergeber ist Stiftung Nord-Süd-Brücken. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Stiftung Nord-Süd-Brücken mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung Nord-Süd-Brücken zur Gruppe „nord_sued_bruecken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- neue Bundesländer und Ostteil Berlins