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Stiftung Nord-Süd-Brücken – Förderung in neue Bundesländer und Ostteil Berlins

Fördergeber: Stiftung Nord-Süd-Brücken

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die Stiftung fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sowie entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine.

Was wird gefördert?

Die Stiftung fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, der entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie projektbezogene Studien zur Schaffung menschenwürdiger Entwicklungsmöglichkeiten in benachteiligten Regionen der Welt. Gefördert werden nur gemeinnützige Vereine aus den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins. Grundsätzlich können Anträge gestellt werden für Auslands- und Inlandsprojekte sowie zur Kofinanzierung von Personalkosten. Grundlage für die Beantragung und Bewertung von Projekten sind die Förderrichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken. Dort sind die formalen und inhaltlichen Kriterien zur Antragstellung dargelegt bzw. die Konditionen für Zuschüsse und Abrechnungspflichten benannt. Neben Programmen der Armutsbekämpfung und konkreten Auslandsprojekten sind auch hierzulande Veränderungen notwendig, um die Chancen der Gesellschaften des globalen Südens auf eine selbstbestimmte Entwicklung zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund fördert die Stiftung Nord-Süd-Brücken Maßnahmen ostdeutscher Vereine, die entwicklungspolitische Fragen öffentlich thematisieren und hierdurch ein Nach- und Umdenken bzw. Handeln befördern wollen. Dies kann sowohl durch schulische und außerschulische Bildungsarbeit (z.B. Projekttage an Schulen oder Seminare für Jugendgruppen), durch Informationsveranstaltungen aber auch durch Aktivitäten der Lobby- und Kampagnenarbeit geschehen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Die einzelnen Förderprogramme haben unterschiedliche Antragsfristen und Förderrichtlinien, die sich auf der Homepage finden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „nord_sued_bruecken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Gefördert werden nur gemeinnützige Vereine aus den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins.

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Häufige Fragen zu Stiftung Nord-Süd-Brücken

Wer kann Stiftung Nord-Süd-Brücken beantragen?

gemeinnützige Vereine

Bis wann kann man Stiftung Nord-Süd-Brücken beantragen?

Die einzelnen Förderprogramme haben unterschiedliche Antragsfristen und Förderrichtlinien, die sich auf der Homepage finden.

Wer ist Fördergeber von Stiftung Nord-Süd-Brücken?

Fördergeber ist Stiftung Nord-Süd-Brücken. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Stiftung Nord-Süd-Brücken mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung Nord-Süd-Brücken zur Gruppe „nord_sued_bruecken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
neue Bundesländer und Ostteil Berlins