Fördergeber: Stiftung Nord-Süd-Brücken
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 211 Tagen
Die Stiftung fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sowie entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Die einzelnen Förderprogramme haben unterschiedliche Antragsfristen und Förderrichtlinien, die sich auf der Homepage finden.
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „nord_sued_bruecken“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Gefördert werden nur gemeinnützige Vereine aus den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Die einzelnen Förderprogramme haben unterschiedliche Antragsfristen und Förderrichtlinien, die sich auf der Homepage finden.
Fördergeber ist Stiftung Nord-Süd-Brücken. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung Nord-Süd-Brücken zur Gruppe „nord_sued_bruecken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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