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Stiftung der Saalesparkasse – Förderung in Einzugsbereich der Saalesparkasse

Fördergeber: Stiftung der Saalesparkasse

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 165 Tagen

Die Stiftung fördert Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe sowie das Wohlfahrtswesen im Geschäftsgebiet der Saalesparkasse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

Der Zweck der Stiftung der Saalesparkasse besteht in der Förderung von Kunst und Kultur, der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrts­wesens im Geschäftsgebiet der Saalesparkasse. Anträge auf Förderungen können von gemeinnützigen Einrichtungen/Institutionen gestellt werden, die sich im Geschäftsgebiet der Saalesparkasse befinden und bei denen die Förderung folgender Satzungszwecke gemäß § 52 AO vom Finanzamt bestätigt wurde: Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtswesen. Ein Antrag auf Förderung kann bei Beträgen bis 5.000,- Euro formlos eingereicht werden. Über den Antrag entscheidet der Stiftungsvorstand. Von der Antragstellung bis zur Entscheidung sind ca. zwei Monate einzuplanen. Einmal von der Sparkassenstiftung geförderte Projekte haben darüber hinaus die Möglichkeit, am DAVID-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe teilzunehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung der Saalesparkasse.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_saalesparkasse“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Stiftung der Saalesparkasse

Wer kann Stiftung der Saalesparkasse beantragen?

Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Stiftung der Saalesparkasse?

Förderbetrag: bis 5.000 €.

Bis wann kann man Stiftung der Saalesparkasse beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Stiftung der Saalesparkasse?

Fördergeber ist Stiftung der Saalesparkasse. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Stiftung der Saalesparkasse mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung der Saalesparkasse zur Gruppe „stiftung_saalesparkasse". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Einzugsbereich der Saalesparkasse