Dieses Programm ist ausgelaufen.

Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.

AusgelaufenZuschuss

Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen gegen Einsamkeit und soziale Isolation.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das ESF Plus-Programm fördert Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen, um Einsamkeit und soziale Isolation zu bekämpfen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Verbände, Vereine, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Förderperiode 2021 bis 2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation

Wer kann Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation zur Gruppe „bmbfsfj_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
14. August 2025
Förderregion
bundesweit