Dieses Programm ist ausgelaufen.
Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.
Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen gegen Einsamkeit und soziale Isolation.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Förderperiode 2021 bis 2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation
Wer kann Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation beantragen?
Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Bis wann kann man Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation zur Gruppe „bmbfsfj_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 14. August 2025
- Förderregion
- bundesweit