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Sport- und Bewegungsförderung an Startchancenschulen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landessportbund Brandenburg e.V.

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderprogramm zur Bewegungsförderung für Kinder mit motorischen Defiziten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche.

Was wird gefördert?

Um den Vereinssport auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu einer Brandenburger Erfolgsgeschichte zu machen, braucht es vor allem Eines: Nachwuchs! Schlummernde Talente müssen frühzeitig entdeckt und an den Sport herangeführt werden. Doch das funktioniert nur, wenn die Kinder und Jugendlichen den Spaß am Sport entdecken und beibehalten. Dafür sind attraktive Sportangebote, qualifizierte Trainer sowie langfristige Projekte und Strategien nötig, die an die Lebenswelten jüngerer Generationen anknüpfen. Der LSB baut dabei auf die Zusammenarbeit mit starken Partnern wie Vereine, Landesfachverbände oder Schulen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Brandenburg e.V..

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Häufige Fragen zu Sport- und Bewegungsförderung an Startchancenschulen

Wer kann Sport- und Bewegungsförderung an Startchancenschulen beantragen?

Kinder und Jugendliche

Wer ist Fördergeber von Sport- und Bewegungsförderung an Startchancenschulen?

Fördergeber ist Landessportbund Brandenburg e.V.. Quelle: lsb_brandenburg.

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