Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Im Rahmen dieses Landesprogramms werden zinsgünstige Darlehen sowie Finanzierungszuschüsse für die Modernisierung von Mietwohnungen vergeben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohnungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 6.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anträge müssen bis spätestens 21.08.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Die Kosten der Modernisierung sollen mindestens 6.000 Euro je Wohnung betragen.
Die geplante Modernisierung muss mindestens vier Wohnungen umfassen.
Die zu modernisierenden Wohnungen müssen seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sein.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Sicherung,Kostenaufstellung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung
Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung beantragen?
Eigentümer von Mietwohnungen
Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung?
Förderbetrag: ab 6.000 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anträge müssen bis spätestens 21.08.2026 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 6.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 21. August 2026
- Förderregion
- Bundesweit