VeröffentlichtDarlehen

Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Im Rahmen dieses Landesprogramms werden zinsgünstige Darlehen sowie Finanzierungszuschüsse für die Modernisierung von Mietwohnungen vergeben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohnungen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Landesprogramms werden für die Modernisierung von Mietwohnungen, die seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sind, zinsgünstige Darlehen sowie zusätzlich Finanzierungszuschüsse vergeben. Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss von 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens. Der Zinssatz wird individuell für eine Zinsfestschreibungsfrist von 15 Jahren festgelegt, und das Land Hessen übernimmt die zu zahlenden Zinsen während dieses Zeitraums. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 30 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 6.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anträge müssen bis spätestens 21.08.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Die Kosten der Modernisierung sollen mindestens 6.000 Euro je Wohnung betragen.

Die geplante Modernisierung muss mindestens vier Wohnungen umfassen.

Die zu modernisierenden Wohnungen müssen seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der ordnungsgemäßen Sicherung,Kostenaufstellung

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Häufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung

Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung beantragen?

Eigentümer von Mietwohnungen

Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung?

Förderbetrag: ab 6.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anträge müssen bis spätestens 21.08.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 6.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
21. August 2026
Förderregion
Bundesweit