Soziale Mietwohnraumförderung (mittlere Einkommen) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von Neubauten für Mietwohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Verdichtungsraum des Regierungsbezirks Darmstadt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Gründende, Unternehmen, Kommunen, Institutionen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 2.200 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anträge müssen bis spätestens 21.08.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ein geeignetes Baugrundstück nachweisen können und eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
Erforderliche Unterlagen
- Wohnberechtigungsschein,Nachweis über Baugrundstück,Eigenleistungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung (mittlere Einkommen)
Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung (mittlere Einkommen) beantragen?
Privatpersonen, Gründende, Unternehmen, Kommunen, Institutionen
Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung (mittlere Einkommen)?
Förderbetrag: 1.200 € – 2.200 €. Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung (mittlere Einkommen) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anträge müssen bis spätestens 21.08.2026 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung (mittlere Einkommen)?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.200 € – 2.200 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 21. August 2026
- Förderregion
- Bundesweit