Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von Neubauten und Baumaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Gründende, Unternehmen, Kommunen, Institutionen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.700 € – 2.700 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anmeldungen bis spätestens 21.08.2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Ein geeignetes Baugrundstück muss zur Verfügung stehen, und die Bauherrschaft muss eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
Erforderliche Unterlagen
- Wohnberechtigungsschein,Nachweis über Baugrundstück
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)
Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen) beantragen?
Privatpersonen, Gründende, Unternehmen, Kommunen, Institutionen
Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)?
Förderbetrag: 1.700 € – 2.700 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anmeldungen bis spätestens 21.08.2026
Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.700 € – 2.700 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 21. August 2026
- Förderregion
- Bundesweit