VeröffentlichtDarlehen

Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Neubauten und Baumaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Gründende, Unternehmen, Kommunen, Institutionen.

Was wird gefördert?

Die Baudarlehen werden für die Schaffung von Wohnraum, der zur dauerhaften Fremdvermietung zweckbestimmt ist, bereitgestellt. Förderfähig sind Maßnahmen im Mietwohnungsbau, wenn mindestens vier Wohneinheiten entstehen. Die geförderten Wohnungen unterliegen für die Dauer von 15, 20 bzw. 25 Jahren einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung durchführen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.700 € – 2.700 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anmeldungen bis spätestens 21.08.2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Ein geeignetes Baugrundstück muss zur Verfügung stehen, und die Bauherrschaft muss eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten erbringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnberechtigungsschein,Nachweis über Baugrundstück

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)

Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen) beantragen?

Privatpersonen, Gründende, Unternehmen, Kommunen, Institutionen

Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)?

Förderbetrag: 1.700 € – 2.700 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anmeldungen bis spätestens 21.08.2026

Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.700 € – 2.700 €
Förderquote
40 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
21. August 2026
Förderregion
Bundesweit