Sondervermögen "Infrastruktur" – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Das Sondervermögen "Infrastruktur" fördert verschiedene Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_infrastruktu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind abhängig von den spezifischen Fördermaßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Projektbeschreibung,Finanzierungsplan
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sondervermögen "Infrastruktur" zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sondervermögen "Infrastruktur"
Wer kann Sondervermögen "Infrastruktur" beantragen?
Kommunen, Unternehmen
Wer ist Fördergeber von Sondervermögen "Infrastruktur"?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Sondervermögen "Infrastruktur" mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Sondervermögen "Infrastruktur" zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_infrastruktu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt