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Sondervermögen "Infrastruktur" – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Das Sondervermögen "Infrastruktur" fördert verschiedene Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Sondervermögen "Infrastruktur" der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Investitionen in die Infrastruktur des Landes. Ziel ist es, die Lebensqualität zu erhöhen und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Es werden verschiedene Fördermaßnahmen angeboten, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_infrastruktu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind abhängig von den spezifischen Fördermaßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Projektbeschreibung,Finanzierungsplan

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Sondervermögen "Infrastruktur"

Wer kann Sondervermögen "Infrastruktur" beantragen?

Kommunen, Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Sondervermögen "Infrastruktur"?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Sondervermögen "Infrastruktur" mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sondervermögen "Infrastruktur" zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_infrastruktu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt