Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: ISB Rheinland-Pfalz
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Programm fördert die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Rheinland-Pfalz durch zinslose Darlehen und Tilgungszuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.150 €.
Frist und Status
Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ISB Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen, Bedarf muss von Bauortgemeinde und Integrationsministerium bestätigt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Stellungnahme der zuständigen Gemeinde,Kostenvoranschlag
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
Wer kann Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende beantragen?
Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden
Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende?
Förderbetrag: ab 1.150 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende beantragen?
Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende?
Fördergeber ist ISB Rheinland-Pfalz. Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 1.150 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz