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Sonderprogramm Stadt und Land – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Sonderprogramm 'Stadt und Land' stellt Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kreisfreie Städte, Landkreise.

Was wird gefördert?

Mit dem Sonderprogramm 'Stadt und Land' stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung. Das Programm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Ziel ist der Aufbau eines sicheren, lückenlosen Radwegenetzes in urbanen und ländlichen Räumen, um Verkehrsverlagerungen vom Kfz auf das Fahrrad zu fördern.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg.

Voraussetzungen

Kommunen, kreisfreie Städte und Landkreise in Brandenburg.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über Richtlinien kommunaler Straßenbau (KStB),Antrag über ÖPNV Invest

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm Stadt und Land

Wer kann Sonderprogramm Stadt und Land beantragen?

Kommunen, kreisfreie Städte, Landkreise

Bis wann kann man Sonderprogramm Stadt und Land beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm Stadt und Land?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Quelle: mil_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Brandenburg