Sonderprogramm Stadt und Land – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Bund
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ fördert Investitionen in den Radverkehr zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bund.
Voraussetzungen
Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen erhalten bis zu 90% der förderfähigen Kosten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderprogramm Stadt und Land
Wer kann Sonderprogramm Stadt und Land beantragen?
Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise
Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm Stadt und Land?
Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Sonderprogramm Stadt und Land beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm Stadt und Land?
Fördergeber ist Bund. Quelle: mil_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- Brandenburg