Sonderprogramm Stadt und Land – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Sonderprogramm 'Stadt und Land' stellt Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kreisfreie Städte, Landkreise.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg.
Voraussetzungen
Kommunen, kreisfreie Städte und Landkreise in Brandenburg.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag über Richtlinien kommunaler Straßenbau (KStB),Antrag über ÖPNV Invest
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderprogramm Stadt und Land
Wer kann Sonderprogramm Stadt und Land beantragen?
Kommunen, kreisfreie Städte, Landkreise
Bis wann kann man Sonderprogramm Stadt und Land beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm Stadt und Land?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Quelle: mil_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- Brandenburg