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Sonderprogramm Stadt und Land – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Bund

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ fördert Investitionen in den Radverkehr zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise.

Was wird gefördert?

Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land" stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung. Das Programm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Ziel ist der Aufbau eines sicheren, lückenlosen Radwegenetzes in urbanen und ländlichen Räumen, die Verkehrsverlagerung vom Kfz aufs Fahrrad sowie die Bereitstellung moderner und sicherer Abstellanlagen für Fahrräder. Kommunen im Land Brandenburg können die Finanzhilfen über die Richtlinien kommunaler Straßenbau (KStB) und ÖPNV Invest beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bund.

Voraussetzungen

Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen erhalten bis zu 90% der förderfähigen Kosten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm Stadt und Land

Wer kann Sonderprogramm Stadt und Land beantragen?

Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm Stadt und Land?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Sonderprogramm Stadt und Land beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm Stadt und Land?

Fördergeber ist Bund. Quelle: mil_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Brandenburg