Fördergeber: Bund
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ fördert Investitionen in den Radverkehr zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstelle: Bund.
Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen erhalten bis zu 90% der förderfähigen Kosten.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise
Förderquote: 75 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber ist Bund. Quelle: mil_brandenburg.
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